Privatpatient im Krankenhaus
Privatpatient – Beste Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung.
Privatpatient – Versicherbar ist das Ein- oder Zweibett-Zimmer und die Chefarztbehandlung. Es werden in der Regel die Mehrkosten für die bessere Unterbringung sowie die zusätzlich anfallenden Arztkosten übernommen. Es kann neben den o. g. Leistungen auch noch ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden.
Freie Krankenhauswahl
Als Patient möchte man bei einer Erkrankung nicht in das erstbeste, sondern in das beste Krankenhaus. Als Kassenpatient hat man jedoch nur einen Anspruch auf das nächstgelegene geeignete Vertragskrankenhaus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Geht der Patient in ein anderes Krankenhaus, muss er die Mehrkosten selbst zahlen. Die stationäre Zusatzversicherung bietet Ihnen eine freie Wahl des Krankenhauses.
Die besten Mediziner für Ihre Gesundheit
Als Kassenpatient wird man vom diensthabenden Stationsarzt behandelt. In manchen Situation wünscht man sich jedoch eine bestmögliche medizinische Behandlung vom spezialisierten Arzt oder sogar vom Chefarzt. Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung haben Sie auch als Kassenpatient Zugang zu privatärztlichen Leistungen und bekommen die Mehrkosten einer Chefarztbehandlung erstattet.
Privatpatient – Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Bei einem Krankenhausaufenthalt übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Regelleistung, d.h. die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Wer im Krankenhaus etwas mehr Ruhe und Komfort in einem Ein- oder Zweibettzimmer möchte, der muss einen saftigen Zuschlag zahlen. Die stationäre Zusatzversicherung ermöglicht Ihnen eine bestmögliche Unterbringung und ersetzt Ihnen die Aufwendungen für die stationäre Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld übernimmt zusätzliche Kosten im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus. Damit soll beispielsweise die Zuzahlung bei einem Aufenthalt in der Klinik übernommen werden oder auch die Kosten für eine besondere Verpflegung. Auch eine Haushaltshilfe oder die Kosten für die Anreise von Familie und Freunden kann durch diese Leistung abgedeckt werden.
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